Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00 (I 164) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21e Abs. 3 GVG; § 21f GVG
Behandlung einer durch das Ausscheiden des Vorsitzenden Richters einer Strafkammer entstandenen Vakanz; Rechtfertigung der Nichtbesetzung einer Vakanz mit einer sich aus der Sache ergebenden Unvermeidbarkeit; Ordnungsmäßigkeit der Besetzung einer Strafkammer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Behandlung einer durch das Ausscheiden des Vorsitzenden Richters einer Strafkammer entstandenen Vakanz; Rechtfertigung der Nichtbesetzung einer Vakanz mit einer sich aus der Sache ergebenden Unvermeidbarkeit; Ordnungsmäßigkeit der Besetzung einer Strafkammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GVG § 21f; StPO § 338 Abs. 1
Begriff der vorübergehenden Verhinderung; Einsatz eines Vertreters im Vorsitz einer Strafkammer
Papierfundstellen
- StV 2003, 12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66
Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem …
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00
15 zu § 21 f. Immer aber ist die Vertretung nach Sinn und Zweck der Regelung des § 21 f GVG , vgl. dazu BGHSt 21, 131, 133 [BGH 09.09.1966 - 4 StR 226/66] , nur bei einer vorübergehenden Verhinderung in der ordnungsgemäßen Besetzung eines Spruchkörpers möglich. - BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85
Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00
Folgt man allerdings dem BGH in JR 1986, 66, in einem vergleichbaren Fall bei der Besetzung eines Zivilsenats bei einem Oberlandesgericht mit einem Vorsitzenden ist ein zeitlicher Spielraum nur in geringem Maße vorhanden. - BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60
Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00
Das Bundesverfassungsgericht hat herausgestellt, dass die Nichtbesetzung einer Vakanz nur mit einer sich aus der Sache ergebenden Unvermeidbarkeit gerechtfertigt werden kann, BVerfGE 18, 423, 426 [BVerfG 30.03.1965 - 2 BvR 341/60] .